Kurz gesagt: Nein, eine Gesprächspsychotherapie nach Carl Rogers biete ich nicht an. Sie ist in Deutschland keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, und für Kinder und Jugendliche fehlen wissenschaftliche Nachweise, dass sie bei psychischen Störungen wirkt.

Ich arbeite verhaltenstherapeutisch. Auch dort wird viel gesprochen, und das Gespräch ist ein zentraler Teil der Behandlung. Es bleibt aber nicht dabei: Hinzu kommen eine gründliche Diagnostik, Übungen, Hausaufgaben und die Arbeit mit den Eltern.

Diese Frage höre ich oft, wenn sich Familien nach einem Termin erkundigen. Meistens ist sie ehrlich gemeint und entsteht aus einem Missverständnis, das ich nachvollziehen kann: Das Wort „Gesprächstherapie“ klingt nach genau dem, was man sich unter einer Psychotherapie vorstellt. Auf dieser Seite erkläre ich, was sich dahinter verbirgt, warum ich anders arbeite und was das für Sie bedeutet.

Zwei Bedeutungen eines Wortes

Wenn jemand nach „Gesprächstherapie“ fragt, kann zweierlei gemeint sein.

Erstens die Alltagsbedeutung. Viele Menschen nennen jede Psychotherapie, in der geredet wird, Gesprächstherapie. Gemeint ist dann der Gegensatz zu Medikamenten, zu einer Klinik oder zu einer Ergotherapie. In diesem Sinn ist die Antwort einfach: Ja, in meiner Praxis wird gesprochen, und zwar viel. Eine Verhaltenstherapie ist eine Behandlung durch Gespräche. Nur eben nicht ausschließlich durch Gespräche.

Zweitens die fachliche Bedeutung. In der Fachsprache ist „Gesprächspsychotherapie“ ein bestimmtes Therapieverfahren mit eigener Theorie, eigener Ausbildung und eigenen Methoden. Es geht auf den amerikanischen Psychologen Carl Rogers zurück und heißt auch klientenzentrierte oder personzentrierte Psychotherapie. Dieses Verfahren biete ich nicht an. Die folgenden Abschnitte erklären, warum.

Was Gesprächspsychotherapie nach Rogers ist

Carl Rogers entwickelte sein Verfahren ab den 1940er-Jahren. Seine Grundannahme: Jeder Mensch trägt eine Tendenz zur Entwicklung und Selbstverwirklichung in sich. Psychische Probleme entstehen, wenn diese Tendenz blockiert wird, etwa weil ein Mensch gelernt hat, dass er nur unter Bedingungen angenommen wird und deshalb eigene Gefühle und Bedürfnisse nicht mehr wahrnimmt. Die Lücke zwischen dem, was jemand erlebt, und dem, was er von sich glaubt, nannte Rogers Inkongruenz.

Die Behandlung setzt deshalb nicht an einzelnen Symptomen an, sondern an der Beziehung. Rogers beschrieb drei Haltungen, die eine Therapeutin oder ein Therapeut verwirklichen soll:

Nach Rogers reichen diese Bedingungen aus, damit ein Mensch sich selbst besser versteht und von allein Veränderungen in Gang setzt. Die Therapeutin gibt keine Ratschläge, leitet keine Übungen an und stellt keine Diagnose in den Mittelpunkt. Sie begleitet. Der Klient, so der Begriff in diesem Verfahren, bestimmt das Thema und das Tempo.

Das ist ein respektvoller Ansatz, und seine Grundhaltungen haben die gesamte Psychotherapie geprägt. Auch Verhaltenstherapeut*innen lernen sie in der Ausbildung als Basis jeder therapeutischen Beziehung. Die Frage ist nicht, ob diese Haltungen wichtig sind. Die Frage ist, ob sie als alleinige Behandlung bei einer psychischen Störung ausreichen.

Warum die Krankenkasse sie nicht bezahlt

In Deutschland bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapie nur in Verfahren, die in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) stehen. Das sind derzeit vier:

Die Gesprächspsychotherapie gehört nicht dazu. Das ist keine Formalie und auch kein Versehen. Der Weg in die Richtlinie führt über zwei Prüfungen, und die Gesprächspsychotherapie hat beide nicht bestanden:

  1. Wissenschaftliche Anerkennung. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie, ein gemeinsames Gremium der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer, prüft, ob ein Verfahren wissenschaftlich anerkannt ist. Für Erwachsene hat er die Gesprächspsychotherapie in einzelnen Anwendungsbereichen anerkannt. Für Kinder und Jugendliche hat er die Anerkennung verweigert, weil Wirksamkeitsnachweise für diese Altersgruppe fehlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2009 bestätigt, dass eine Anerkennung für Erwachsene nicht einfach auf Kinder und Jugendliche übertragen werden kann.
  2. Nutzenbewertung für die Krankenversicherung. Der G-BA hat 2006 und erneut 2008 beschlossen, die Gesprächspsychotherapie nicht in die Psychotherapie-Richtlinie aufzunehmen. Begründung: Nutzen und Wirksamkeit seien für die wichtigsten psychischen Erkrankungen nicht in ausreichender Breite belegt. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat diesen Beschluss noch im selben Jahr bestätigt.

Praktisch heißt das: Eine Gesprächspsychotherapie kann in Deutschland nur privat bezahlt werden. Wer sie anbietet, ist in der Regel keine Vertragspraxis der Krankenkassen, sondern arbeitet als Heilpraktiker*in für Psychotherapie, in einer Beratungsstelle oder als Selbstzahlerangebot. Eine Kassenpraxis wie meine darf sie weder abrechnen noch als Kassenleistung anbieten.

Was die Forschung bei Kindern und Jugendlichen zeigt

Psychotherapie wirkt. Das ist gut belegt, auch für Kinder und Jugendliche. Aber nicht alles, was Psychotherapie heißt, wirkt gleich gut bei jeder Störung. Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen gibt es in Deutschland fachliche Leitlinien, die den Forschungsstand zusammenfassen und Empfehlungen aussprechen. Diese Leitlinien kommen für die häufigsten Störungen zu einem klaren Bild:

Die Gesprächspsychotherapie taucht in diesen Empfehlungen nicht auf. Nicht, weil man sie vergessen hätte, sondern weil es für Kinder und Jugendliche kaum aussagekräftige Studien gibt. Für Erwachsene existieren Untersuchungen, vor allem zu Depressionen, mit gemischten Ergebnissen. Für Kinder und Jugendliche fehlen sie weitgehend. Das war der Grund für die Entscheidung des Wissenschaftlichen Beirats.

Dazu kommt ein inhaltlicher Punkt. Kinder und Jugendliche kommen selten von sich aus in Therapie. Meist haben Eltern, Schule oder Ärzt*innen ein Problem bemerkt. Ein Verfahren, das davon ausgeht, dass der Klient Thema und Tempo selbst bestimmt und von allein zur Veränderung findet, passt schlecht zu einem Elfjährigen, der nicht mehr in die Schule geht, oder zu einer Fünfzehnjährigen, die seit Monaten kaum isst. Diese Kinder brauchen jemanden, der ihnen zuhört, ja. Sie brauchen aber auch jemanden, der weiß, was bei ihrer Störung hilft, und der sie dorthin führt.

Was ich anbiete: Verhaltenstherapie

In meiner Praxis arbeite ich mit kognitiver Verhaltenstherapie. Damit Sie sich etwas darunter vorstellen können, hier das Wesentliche:

Am Anfang steht eine Diagnostik. Bevor ich behandle, will ich verstehen, was los ist. Dazu gehören Gespräche mit dem Kind und den Eltern, Fragebögen, bei Bedarf Testungen und Informationen von Schule oder Kinderarzt. Daraus ergibt sich eine Diagnose und ein Modell davon, wie das Problem entstanden ist und was es aufrechterhält. Das nennt sich Verhaltensanalyse.

Dann vereinbaren wir Ziele. Eine Verhaltenstherapie hat konkrete Ziele, die wir gemeinsam festlegen und an denen wir messen, ob die Therapie hilft. Sie endet, wenn die Ziele erreicht sind oder sich zeigt, dass sie auf diesem Weg nicht erreichbar sind.

Es wird gesprochen, und es wird geübt. In den Sitzungen reden wir über das, was schwierig ist, über Gedanken, Gefühle und Situationen. Diese Gespräche sind wichtig. Sie allein verändern aber selten etwas. Deshalb kommen Übungen hinzu: sich einer Angst schrittweise stellen, einen Tagesablauf verändern, mit Gefühlen anders umgehen lernen, Konflikte anders austragen. Vieles davon geschieht zwischen den Sitzungen, als Hausaufgabe im Alltag.

Eltern gehören dazu. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Familie Teil des Problems und Teil der Lösung. Elterngespräche sind deshalb fester Bestandteil der Behandlung. Bei jüngeren Kindern arbeite ich oft mehr mit den Eltern als mit dem Kind selbst.

Ich bin aktiv. Ich frage nach, erkläre, schlage vor, gebe Rückmeldung und sage auch, wenn ich etwas anders sehe. Was Rogers als Empathie, Wertschätzung und Echtheit beschrieben hat, ist dabei die Grundlage, auf der alles andere aufbaut. Ohne eine tragfähige Beziehung funktioniert keine Übung. Aber die Beziehung ist das Fundament, nicht das Haus. Mehr dazu auf der Seite Wie Psychotherapie hilft.

Beide Verfahren im Vergleich

Frage Gesprächspsychotherapie (Rogers) Verhaltenstherapie (meine Praxis)
Woran wird gearbeitet? An der Person als Ganzes, am Selbsterleben. Symptome stehen nicht im Vordergrund. An konkreten Problemen und Symptomen, an dem, was sie auslöst und aufrechterhält.
Wer bestimmt das Thema? Der Klient. Die Therapeutin folgt. Gemeinsam vereinbarte Ziele. Der Therapeut strukturiert die Sitzungen.
Was tut der Therapeut? Zuhören, einfühlen, spiegeln. Keine Ratschläge, keine Übungen. Zuhören und einfühlen, dazu erklären, anleiten, üben, Rückmeldung geben.
Gibt es Hausaufgaben? Nein. Ja, regelmäßig. Veränderung passiert im Alltag, nicht nur in der Sitzung.
Rolle der Eltern? Nicht systematisch vorgesehen. Fester Bestandteil: Elterngespräche, bei jüngeren Kindern Elterntraining.
Wirksamkeit bei Kindern und Jugendlichen? Kaum untersucht. Vom Wissenschaftlichen Beirat für diese Altersgruppe nicht anerkannt. Für die meisten Störungen gut belegt. In den Leitlinien als Verfahren der ersten Wahl empfohlen.
Bezahlt die Krankenkasse? Nein. Nur privat möglich. Ja, vollständig.

Für Jugendliche

Vielleicht hast du dir gewünscht, einfach mit jemandem reden zu können, der dich nicht bewertet und nichts von dir will. Das ist ein guter Wunsch, und du bekommst das bei mir auch. Ich höre zu, ich nehme ernst, was du sagst, und ich entscheide nicht über deinen Kopf hinweg.

Aber ich wäre kein guter Therapeut, wenn ich es dabei beließe. Wenn du seit Wochen kaum schläfst, dich nicht mehr in die Schule traust oder dich selbst verletzt, dann reicht Reden allein nicht. Dann brauchst du jemanden, der weiß, was in solchen Situationen hilft, und der dir zeigt, wie du es ausprobieren kannst. Das wird manchmal anstrengend. Es wird aber auch wirken. Und du bestimmst mit, welche Ziele wir uns setzen.

Für Eltern

Wenn Sie nach einer Gesprächstherapie gefragt haben, hatten Sie wahrscheinlich ein Bild vor Augen: Ihr Kind sitzt bei jemandem, dem es sich anvertrauen kann, und kommt gestärkt wieder heraus. Dieses Bild ist nicht falsch. Es ist nur unvollständig.

Bei den meisten Störungen des Kindes- und Jugendalters braucht es mehr als ein offenes Ohr. Es braucht eine Diagnose, einen Plan, Übungen und Ihre Mitarbeit. Das Letzte überrascht viele Eltern. Doch Sie sind diejenigen, die Ihr Kind im Alltag begleiten, und ohne Sie bleibt vieles, was in der Sitzung besprochen wird, Theorie. Rechnen Sie also damit, dass auch Sie gefragt sind: in Elterngesprächen, bei Absprachen zu Hause, manchmal in einem Elterntraining.

Rechnen Sie außerdem damit, dass ich Ihnen nach der Sprechstunde sage, wenn ich eine Psychotherapie nicht für angezeigt halte. Nicht jedes Problem ist eine psychische Störung, und nicht jede Störung braucht eine Richtlinientherapie. Wie die ersten Termine ablaufen, steht auf der Seite Ablauf & Termin.

Wenn Sie dennoch eine Gesprächspsychotherapie wünschen

Das ist Ihr gutes Recht. Dann bin ich allerdings der falsche Ansprechpartner. Gesprächspsychotherapie nach Rogers finden Sie bei Heilpraktiker*innen für Psychotherapie, in manchen Erziehungs- und Familienberatungsstellen und bei privat abrechnenden Anbietern. Die Kosten tragen Sie in diesem Fall selbst. Eine Liste von Beratungsstellen in der Region finden Sie unter Beratungsstellen.

Bitte beachten Sie: Ich kann keine Empfehlung für bestimmte Anbieter aussprechen und vermittle auch keine Plätze. Prüfen Sie bei einem privaten Angebot immer, welche Ausbildung die behandelnde Person hat und ob sie Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen mitbringt.

Und wenn Sie unsicher sind? Dann kommen Sie zur Psychotherapeutischen Sprechstunde. Dort klären wir, worum es geht und welche Hilfe passt. Das verpflichtet Sie zu nichts. Die Sprechstunde ist eine Kassenleistung, und Sie brauchen dafür keine Überweisung.

Quellen und weiterführende Links

Zur Entscheidung der Krankenkassen

Zur Wirksamkeit bei Kindern und Jugendlichen

Zum Nachlesen

  • Rogers, C. R. (1972). Die nicht-direktive Beratung. München: Kindler. Das Grundlagenwerk der Gesprächspsychotherapie.
  • Margraf, J. & Schneider, S. (Hrsg.) (2018). Lehrbuch der Verhaltenstherapie, Band 1 bis 4. Berlin: Springer. Standardwerk, Band 3 zu Kindern und Jugendlichen.

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