Zur Person, zur Praxis und zum Therapieverfahren
Mein Name ist Kristof Schulze. Ich bin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit Kassenzulassung und auf Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie spezialisiert. Ich behandle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag im Verfahren der Verhaltenstherapie.
Meine Praxis befindet sich in Eisenhüttenstadt, Brandenburg. Die Therapie findet ambulant in der Praxis statt, in einer ruhigen und vertraulichen Umgebung, in der sich junge Menschen sicher und ernst genommen fühlen sollen.
Verhaltenstherapie (VT) ist ein wissenschaftlich gut belegtes Psychotherapieverfahren, das in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und finanziert wird. Es ist heute das am weitesten verbreitete und am besten erforschte Therapieverfahren im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Verhaltenstherapie arbeitet mit dem Verständnis, dass viele psychische Probleme durch erlernte Muster entstehen – Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen, die sich im Lauf der Zeit verfestigt haben. Was gelernt wurde, kann auch verändert werden.
Wir arbeiten an konkreten Situationen aus dem Alltag – in der Schule, mit Freunden, in der Familie. Nicht endlos über die Vergangenheit reden, sondern aktiv üben.
Patienten und Eltern verstehen, was wir tun und warum. Keine Blackbox: Ich erkläre Zusammenhänge und Methoden in verständlicher Sprache.
Die eingesetzten Techniken sind wissenschaftlich untersucht und für viele Störungsbilder des Kindes- und Jugendalters gut belegt.
Jede Therapie wird auf den konkreten Menschen und seine Situation abgestimmt. Es gibt kein Standardprogramm.
Mehr zum Hintergrund – zum Aufklappen:
Psychiater*innen sind Ärzte (Medizinstudium). Sie sind spezialisiert auf psychische Erkrankungen und dürfen Medikamente verschreiben.
Psycholog*innen haben Psychologie studiert, sind aber nicht automatisch auch Psychotherapeut*innen. Sie beraten z. B. in Erziehungsberatungsstellen.
Heilpraktiker*innen für Psychotherapie müssen keine Ausbildung vorweisen, sondern nur einen Hauptschulabschluss und eine Unbedenklichkeitsprüfung.
Psychotherapeut*innen haben ein Studium und eine Psychotherapieausbildung absolviert und behandeln psychische Erkrankungen mit einem anerkannten Verfahren.
In vielen Fällen ist nicht vollständige Symptomfreiheit das Ziel, sondern: