Eine Zwangsstörung äußert sich in Zwangsgedanken, in Zwangshandlungen oder – am häufigsten – in einer Kombination aus beidem.
Zwangsgedanken sind Ideen, Vorstellungen oder Impulse, die sich immer wieder gegen den eigenen Willen aufdrängen. Sie werden als unangenehm, oft als beängstigend oder abstoßend erlebt. Betroffene erkennen die Gedanken als ihre eigenen Gedanken (das unterscheidet den Zwang von einer psychotischen Störung), können sich aber nicht dauerhaft gegen sie wehren. Häufige Inhalte sind:
Zwangshandlungen sind Verhaltensweisen, die immer wieder in gleicher Form wiederholt werden. Sie sollen ein befürchtetes Unglück verhindern oder das durch die Zwangsgedanken ausgelöste Unbehagen verringern. Typisch sind Wasch- und Reinigungszwänge, Kontrollzwänge (Türen, Herd, Schulsachen), Ordnungszwänge, Wiederhol- und Zählzwänge sowie das ständige Einholen von Rückversicherung bei den Eltern ("Ist wirklich nichts passiert?").
Für die Diagnose müssen die Zwangssymptome an den meisten Tagen über mindestens zwei Wochen bestehen und den Alltag deutlich beeinträchtigen. Viele Betroffene erleben die Zwänge als übertrieben oder unsinnig und versuchen, Widerstand zu leisten – bei Kindern ist diese Einsicht allerdings nicht immer vorhanden und für die Diagnose auch nicht erforderlich.
Rituale gehören zur normalen kindlichen Entwicklung: Einschlafrituale, das Nicht-auf-Fugen-Treten auf dem Gehweg, Sammelleidenschaften oder feste Abläufe beim Essen sind im Vorschul- und Grundschulalter weit verbreitet. Solche Rituale geben Sicherheit, verursachen kein Leiden und verschwinden meist von selbst.
Von einer Zwangsstörung spricht man erst, wenn die Rituale und Gedanken viel Zeit beanspruchen (mehr als eine Stunde täglich ist ein gängiger Anhaltspunkt), Leidensdruck verursachen, den Alltag stören (z.B. morgendliches Zuspätkommen wegen Waschritualen) oder wenn das Kind mit Angst oder Wut reagiert, sobald ein Ritual unterbrochen wird.
Bei Kindern und Jugendlichen sind die Familienmitglieder fast immer in die Zwänge einbezogen: Eltern beantworten Rückversicherungsfragen, waschen Kleidung häufiger, öffnen Türen für das Kind oder halten bestimmte Abläufe ein, damit es keinen Streit gibt. Dieses Verhalten ist verständlich – es hält die Zwangsstörung jedoch aufrecht, weil das Kind die Erfahrung nicht machen kann, dass die befürchtete Katastrophe auch ohne das Ritual ausbleibt. Die Veränderung dieser Einbindung ist deshalb ein wichtiger Teil der Behandlung.
Zwangsstörungen gehören zu den häufigeren psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter. Etwa 1 bis 2 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind betroffen. Die Störung beginnt oft schleichend; viele Betroffene verheimlichen ihre Symptome lange aus Scham. Zwischen dem Beginn der Symptomatik und dem Beginn einer Behandlung vergehen deshalb häufig mehrere Jahre. Ohne Behandlung verläuft die Zwangsstörung oft chronisch.
Wie bei den meisten psychischen Störungen geht man von einem multifaktoriellen Geschehen aus:
Das lerntheoretische Modell nach Mowrer erklärt, warum Zwänge so hartnäckig bestehen bleiben. Es beschreibt zwei Lernprozesse:
Erster Faktor: Ein an sich neutraler Reiz (z.B. eine Türklinke, ein Gedanke) wird mit Angst oder Ekel verknüpft. Die Türklinke löst nun Anspannung aus.
Zweiter Faktor: Die Zwangshandlung (z.B. Händewaschen) beendet die Anspannung kurzfristig. Diese Erleichterung wirkt als negative Verstärkung: Das Gehirn lernt "Das Ritual hilft". Dadurch wird die Zwangshandlung beim nächsten Mal wahrscheinlicher – und die Erfahrung, dass die Angst auch ohne Ritual von selbst abklingen würde, wird verhindert. Der Zwang hält sich also durch die kurzfristige Erleichterung selbst am Leben, während er langfristig immer mehr Lebenszeit und Lebensqualität kostet.
Aufdringliche, unsinnige Gedanken kennt fast jeder Mensch – Studien zeigen, dass über 90 Prozent der Bevölkerung gelegentlich aufdringliche Gedanken mit unangenehmen Inhalten erleben. Der Unterschied liegt in der Bewertung dieser Gedanken. Menschen mit Zwangsstörungen bewerten die Gedanken als bedeutsam und gefährlich. Typische Denkmuster sind:
Durch diese Bewertungen erhalten die Gedanken Bedeutung und lösen Angst aus. Versuche, die Gedanken zu unterdrücken, führen paradoxerweise dazu, dass sie häufiger auftreten.
Die wirksamste Behandlung der Zwangsstörung ist die kognitive Verhaltenstherapie mit Exposition und Reaktionsmanagement (auch: Exposition mit Reaktionsverhinderung, englisch ERP). Sie setzt direkt am Aufrechterhaltungsmodell an:
Bei schweren Verläufen kann ergänzend eine Medikation mit einem Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) sinnvoll sein; die Verordnung erfolgt durch Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Psychotherapie mit Exposition bleibt dabei die Behandlung erster Wahl.
Zur Diagnostik gehören das klinische Gespräch mit Kind und Eltern sowie strukturierte Verfahren. Ein international etabliertes Instrument zur Erfassung des Schweregrads ist das Interview CY-BOCS (Children's Yale-Brown Obsessive Compulsive Scale) für 6- bis 17-Jährige.
Dem Zwang die rote Karte zeigen. Ein Ratgeber für Kinder und Jugendliche mit Zwangsstörungen und deren Eltern (S. Walitza, C. Fischer)
Ratgeber Zwangsstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Informationen für Betroffene, Eltern, Lehrer und Erzieher (G. Simons)
Ratgeber Zwangsstörungen. Informationen für Betroffene und Angehörige (N. Hoffmann, B. Hofmann)
S3-Leitlinie Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter (AWMF 028-007)
Zwangsstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Ein Therapiemanual (C. Wewetzer, G. Wewetzer)
Zwangsstörungen (H.-J. Oelkers, M. Hautzinger, M. Bleibel)