Am Anfang steht immer die Psychotherapeutische Sprechstunde – nicht automatisch eine Therapie
Die Nachfrage übersteigt die verfügbaren Plätze dauerhaft deutlich – die meisten Anfragen kann ich leider nicht annehmen. Über Jameda können Sie einen Ersttermin buchen. Wichtig: Eine Aufnahme ist realistischer, wenn Sie zeitlich flexibel sind und auch Termine wahrnehmen können, die nicht Ihren Wunschzeiten entsprechen.
Terminanfragen und Termine laufen über Jameda. Dort können Sie direkt einen Erstgesprächstermin buchen.
Für Erstanfragen und neue Termine nutzen Sie meinen Jameda-Terminkalender. Bitte keine Kontaktaufnahme per E-Mail – Therapie- und Terminanfragen per E-Mail kann ich nicht beantworten, auch nicht bei dringenden Anliegen. Terminabsagen sind per Textnachricht, Anruf oder E-Mail an info@therapie-huette.de möglich.
Hinweis: Bitte wählen Sie bei der Buchung „Vor-Ort-Termin" aus – Erstgespräche finden ausschließlich in der Praxis statt, nicht per Video.
Wichtig für Neupatient*innen: Bitte buchen Sie ausschließlich Termine, die für Neupatient*innen vorgesehen sind. Wenn Neupatient*innen Termine buchen, die für Bestandspatient*innen reserviert sind, können diese Termine nicht stattfinden und müssen storniert werden.
Bitte buchen Sie nur einen Termin. Neupatient*innen buchen genau einen Erstgesprächstermin, nicht zwei oder drei Termine hintereinander. Ob und wann weitere Termine folgen, besprechen wir im Erstgespräch. Zusätzlich gebuchte Termine werden storniert, damit auch andere Familien einen Erstgesprächstermin bekommen.
Erstgespräch auch ohne Kind möglich. Manchmal ist es besser, das Erstgespräch zunächst ohne das Kind oder den Jugendlichen zu führen, zum Beispiel wenn Sie Dinge schildern möchten, die Ihr Kind nicht mithören soll. Ob Sie allein oder gemeinsam mit Ihrem Kind kommen, entscheiden Sie als Eltern oder Bezugsperson selbst. Wann Ihr Kind dazukommt, besprechen wir dann im Erstgespräch.
Da meine Praxis jeden Tag maximal ausgelastet ist, bitte ich Patient*innen genau zur vereinbarten Uhrzeit zum Termin zu kommen, nicht zu früh.
Jede Zusammenarbeit in meiner Praxis beginnt mit der Psychotherapeutischen Sprechstunde. Die Sprechstunde ist noch keine Psychotherapie. In ihr kläre ich, ob eine psychische Störung vorliegt, ob eine Richtlinien-Psychotherapie angezeigt ist (Fachbegriff: indiziert) und ob eine Verhaltenstherapie bei mir unter den gegebenen Bedingungen wahrscheinlich wirksam sein kann.
Häufig ist das Ergebnis der Sprechstunde, dass keine Richtlinien-Psychotherapie angezeigt ist. Das ist in meiner Praxis kein seltener Ausnahmefall, sondern kommt häufig vor. Es ist auch kein Urteil über Ihr Kind oder über Sie als Eltern, sondern eine fachliche Einschätzung, ob eine Psychotherapie im Moment das richtige Mittel ist.
Typische Gründe, warum nach der Sprechstunde keine Psychotherapie beginnt:
Was das für Sie bedeutet: Ein Termin bei mir heißt nicht, dass Ihr Kind „in Therapie" ist. Das gilt auch für vereinbarte spätere Gespräche, etwa um nach einigen Wochen zu sehen, wie es sich entwickelt hat. Eine Richtlinien-Psychotherapie beginnt erst, wenn sie nach Sprechstunde und probatorischen Sitzungen gemeinsam vereinbart und bei der Krankenkasse beantragt worden ist. Das Ergebnis der Sprechstunde bespreche ich mit Ihnen und, je nach Alter, mit Ihrem Kind.
Sie buchen direkt über das Jameda-Profil genau einen Erstgesprächstermin. Weitere Termine besprechen wir im Erstgespräch.
Das Erstgespräch ist der erste Termin der Sprechstunde. Je nach Fragestellung folgen weitere Sprechstunden-Termine, insgesamt bis zu fünf Termine à 50 Minuten. In dieser Phase lernen wir uns kennen, ich verschaffe mir einen Eindruck von der Situation und erhebe die nötigen Befunde.
Am Ende der Sprechstunde steht meine fachliche Einschätzung, ob eine Richtlinien-Psychotherapie angezeigt ist. Häufig ist sie es nicht (siehe oben). Dann endet die Zusammenarbeit mit der Sprechstunde, oder wir vereinbaren ein späteres Gespräch, um die Entwicklung zu beobachten. Wenn eine andere Hilfe besser passt, sage ich Ihnen, welche.
Nur wenn eine Psychotherapie angezeigt ist und wir uns gemeinsam dafür entscheiden, folgen bis zu fünf Probatorik-Termine. Hier wird die Therapie genauer geplant, und wir prüfen, ob die „Chemie" stimmt. Erst danach wird der eigentliche Therapieantrag gestellt.
Ich stelle den Antrag auf ambulante Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Die Kosten werden bei Kassenpatienten vollständig übernommen – Sie müssen nichts bezahlen. Die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Wir arbeiten regelmäßig zusammen, meist wöchentlich, in 50-minütigen Sitzungen. Eltern werden je nach Alter und Thema in unterschiedlichem Maß einbezogen. Die Dauer einer Therapie variiert stark – einige brauchen 12 Stunden, andere deutlich mehr.
Koordiniertes Vorgehen ist Voraussetzung. Psychotherapie wirkt nur, wenn alle Beteiligten in dieselbe Richtung arbeiten. Arbeiten Familienhilfe, Familientherapie, Jugendamt, Einrichtung, Schule oder Ärzt*innen ohne Abstimmung nebeneinander her, entstehen widersprüchliche Botschaften, und die Behandlung verliert ihre Wirkung. Deshalb gilt:
Nicht automatisch. Die ersten Termine sind die Psychotherapeutische Sprechstunde. In ihr kläre ich, ob eine Richtlinien-Psychotherapie überhaupt angezeigt ist, und häufig ist sie es nicht. Eine Therapie beginnt erst, wenn sie nach Sprechstunde und probatorischen Sitzungen gemeinsam vereinbart und bei der Krankenkasse beantragt worden ist. Auch ein späteres Gespräch, um die Entwicklung zu beobachten, ist keine Therapie. Mehr dazu im Abschnitt „Nicht jeder Termin ist ein Therapietermin".
Nein. Sie können sich direkt bei mir melden, ohne vorherige Überweisung vom Hausarzt oder Kinderarzt. Eine ärztliche Überweisung ist für die Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen nicht nötig. Für den Therapieantrag selbst ist das ebenfalls nicht erforderlich.
Für Kassenpatienten (GKV) ist die Therapie kostenlos. Die Krankenkasse übernimmt alle Kosten vollständig. Es gibt keine versteckten Eigenanteile oder Zuzahlungspflichten für die Therapiestunden.
Das hängt vom Alter ab. Bei jüngeren Kindern sind Elterngespräche ein wichtiger Teil der Therapie. Bei Jugendlichen steht die Vertraulichkeit im Vordergrund – ich bespreche mit dem Patienten vorab, was Eltern erfahren und was nicht. Für die ersten Sprechstundengespräche (besonders bei unter 16-Jährigen) sollten mindestens ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person anwesend sein. Das Erstgespräch können Eltern oder Bezugspersonen auch zunächst allein führen, ohne ihr Kind; das entscheiden sie selbst.
Zu den Terminen selbst kann ein Elternteil allein kommen; das ist der Normalfall und völlig in Ordnung. Für die Behandlung brauche ich bei gemeinsamem Sorgerecht aber die Einwilligung beider Elternteile. Das gilt unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben oder getrennt sind und bei wem das Kind lebt. Vor Beginn einer Therapie muss deshalb die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils vorliegen; solange sie fehlt, kann keine Behandlung beginnen.
Wenn die Eltern getrennt sind, bringen Sie bitte einen Nachweis zur Sorgerechtsregelung mit, etwa einen Gerichtsbeschluss oder bei alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung des Jugendamts.
Zwei Dinge sind mir dabei wichtig. Zu einzelnen Personen und möglichen Kontakten gebe ich grundsätzlich keine Auskunft, auch nicht gegenüber Elternteilen. Und meine Praxis ist kein Ort für Auseinandersetzungen um das Sorgerecht: Stellungnahmen für familiengerichtliche Verfahren erstelle ich nicht.
Das lässt sich pauschal nicht sagen – es hängt stark von der Art des Problems, der bisherigen Dauer und der Intensität ab. Kurze Therapien (12–24 Stunden) sind für umgrenzte Probleme möglich. Komplexere Situationen können 60 oder mehr Stunden umfassen. Wir klären das gemeinsam in der Anfangsphase.
Die Therapie findet in der Praxis in Eisenhüttenstadt statt. Sie können grundsätzlich jeden Psychotherapeuten in Deutschland aufsuchen, unabhängig von Ihrem Wohnort. Eine Zuweisung durch Ihren lokalen Arzt ist dafür nicht nötig.
In der Regel finden die Sitzungen in Präsenz in der Praxis statt. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Erkrankung) können einzelne Sitzungen per Videotelefonie stattfinden. Bitte sprechen Sie mich im Einzelfall darauf an.
Die Terminservicestelle (erreichbar unter Tel. 116 117) vermittelt Termine bei Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten. Sie vermittelt aber keine Termine für eine Psychotherapie, sondern nur für:
Nein. Wenn Sie einen Termin über die Terminservicestelle (Tel. 116 117 oder 116117-termine.de) gebucht haben, gilt dieser Termin als verbindlich vereinbart. Ein zusätzlicher Anruf in der Praxis zur Bestätigung ist nicht erforderlich.