Was ich behandle – und was nicht in mein Angebot gehört
Ich behandle ausschließlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Meine Praxis ist auf diese Altersgruppe spezialisiert – Erwachsene ab 21 Jahren behandle ich nicht.
Alle Leistungen werden über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Ich habe eine Kassenzulassung und erhebe keine zusätzlichen Selbstzahlergebühren. Privatpatienten kann ich ebenfalls behandeln, sofern Kapazitäten vorhanden sind.
Für folgende Anliegen bin ich nicht der richtige Ansprechpartner:
Im Notfall: Wenn Sie oder Ihr Kind sich in einer akuten Krise befinden, wenden Sie sich an die psychiatrische Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses oder rufen Sie den Notruf 112 an. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr erreichbar: 0800 111 0 111 (kostenlos).
Wenn Eltern getrennt leben, steht das Kind im Mittelpunkt der Therapie – nicht der Konflikt zwischen den Eltern. Ich nehme keine Partei, erstelle keine Berichte für Sorgerechtsverfahren und bin kein Vermittler in Erwachsenenkonflikten. Für eine erfolgreiche Therapie brauche ich die grundsätzliche Kooperationsbereitschaft beider Elternteile.
Verhaltenstherapie ist keine passive Behandlung. Sie erfordert aktive Mitarbeit – zwischen den Sitzungen, im Alltag, von Kind und Familie. Wer erwartet, dass Probleme verschwinden, ohne selbst etwas zu verändern, wird mit meinem Angebot nicht zufrieden sein.
In meiner Praxis ist es nicht vorgesehen, dass Patient*innen gleichzeitig bei mir und in der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) in Behandlung sind. PIAs sind im Gesundheitssystem speziell für Patient*innen, die eine besonders intensive Versorgung brauchen.
Eine parallele Diagnostik und Behandlung führt regelmäßig zu Überschneidungen, widersprüchlichen Empfehlungen und Unklarheit über Zuständigkeiten. Wenn Sie unsicher sind, ob PIA oder ambulante Psychotherapie das Richtige ist, sprechen Sie das im Erstgespräch an.
Bei einer Anorexia nervosa mit kritischem Untergewicht biete ich keine ambulanten Termine an. In diesem Zustand besteht Lebensgefahr, und der Körper braucht zuerst ärztliche Versorgung und eine Gewichtszunahme unter Aufsicht. Starker Hunger verändert außerdem Denken, Stimmung und Konzentration so sehr, dass Psychotherapie kaum wirken kann. Die S3-Leitlinie Essstörungen empfiehlt in dieser Lage eine stationäre Behandlung, am besten in einer Klinik mit Schwerpunkt Essstörungen.
Kritisches Untergewicht heißt: Bei Kindern und Jugendlichen liegt der Body-Mass-Index (BMI) unter der 3. Altersperzentile, ab 18 Jahren unter 15 kg/m². Die Altersperzentile kann Ihre Kinderarztpraxis bestimmen, oder Sie nutzen einen BMI-Perzentilen-Rechner wie den von pedz.de.
Eine ambulante Psychotherapie ist möglich, wenn:
Die Leitlinie empfiehlt stattdessen eine stationäre oder tagesklinische Behandlung bei:
Bei kritischem Untergewicht ist der erste Schritt deshalb die Kinder-, Jugend- oder Hausarztpraxis, die eine Klinikeinweisung veranlassen kann. Kliniken mit Schwerpunkt Essstörungen finden Sie in meinem Ratgeber zur Anorexia nervosa. Eine ambulante Psychotherapie kann sich an die Klinikbehandlung anschließen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei akuter körperlicher Gefahr, etwa Ohnmacht oder Kreislaufzusammenbruch, rufen Sie den Notruf 112.
Wöchentliche Einzelsitzungen à 50 Minuten mit dem Kind oder Jugendlichen. Dies ist das Hauptformat der Behandlung.
Je nach Alter und Thema werden Eltern oder Erziehungsberechtigte regelmäßig einbezogen – als fester Bestandteil der Therapie.
Gruppentherapie wird für bestimmte Themen (z. B. soziales Kompetenztraining) und Patient*innen angeboten (z. B. basierend auf der DBT).
Klärung des Anliegens, Diagnoseorientierung und Beratung – auch wenn keine Therapie indiziert ist oder die Indikation noch unklar ist.
📁 Materialien für Patienten: Infoblätter, Arbeitsblätter und Links zu Gruppentherapien sind im internen Bereich verfügbar – zugänglich mit dem Gruppenpasswort.