Traumaambulanzen bieten Hilfe für Opfer von Gewalttaten. Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist zum 31. Dezember 2023 außer Kraft getreten. An seine Stelle ist das Soziale Entschädigungsrecht im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) getreten. Anspruch hat, wer durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Die Traumaambulanz zählt dort zu den Schnellen Hilfen nach § 31 SGB XIV.

Traumaambulanzen bieten bis zu 15 Sitzungen für Erwachsene und bis zu 18 Sitzungen für Kinder und Jugendliche.

Für die psychologische Unterstützung wenden sich Betroffene direkt an die nächstgelegene Traumaambulanz, am besten telefonisch: Übersicht der Traumaambulanzen im Bundesland Brandenburg

Links

Traumaambulanzen - Soforthilfe für Gewaltopfer | LASV (brandenburg.de)

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