Die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) verweist in §1 auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei beiden handelt es sich um eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnung.
Zu den relevantesten Gebührenordnungspositionen der GOP / GOÄ "Anlage Gebührenverzeichnis" meiner Praxis gehören:
Am 01.07.2024 traten neue Abrechnungsempfehlungen in Kraft mit neuen psychotherapeutische Leistungen nach GOÄ und GOP wie:
Die Gebührenordnung GOÄ ist offensichtlich völlig veraltet: Mit Stand Juni 2024 finden sich beispielsweise noch immer "DM"-Beträge anstelle des Euro, es sind noch nicht einmal probatorische Sitzungen aufgeführt, dafür aber Leistungen für "neurotische Störungen" und psychometrisch inakzeptable Tests wie der "Rorschach" werden vergütet. Seit sehr vielen Jahren streiten und verhandeln beispielsweise die Bundespsychotherapeutenkammer, die Bundesärztekammer, der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) und die Bundesregierung um eine Neugestaltung der GOÄ.
Findet sich eine Leistung in der GOÄ nicht beschrieben, gilt § 6 Abs. 2 GOÄ, wonach entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung der Abschnitte B und G der GOÄ berechnet werden kann, die sog. Analogleistungen. Zu beachten sind daher nicht nur die GOÄ/GOP selbst, sondern auch Beihilfeverordnungen, allgemeine Verwaltungsvorschriften und die Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen, der Beihilfestellen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen.